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Vortäuschung von Krankheit - Lohnfortzahlungsbetrug

Vermuten Sie Blaumacher in Ihrer Firma ?

Ein immer stärker wachsendes Aufgabenfeld der Detektei A & A DETEKTIVE - BOOKE ist die Beobachtung von krank gemeldeten Arbeitnehmern, die im Verdacht stehen, ihre Krankheit vorzutäuschen und damit Lohnfortzahlungsbetrug begehen.

Spielt Ihr Mitarbeiter die Krankheit vor ?

Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall

Oftmals haben Arbeitgeber einen begründeten Verdacht, vermuten hinter den Krankmeldungen ihrer Arbeitnehmer einen Lohnfortzahlungsmissbrauch und möchten Gewissheit, ob dieser Verdacht zutrifft. 

 

Doch ohne eine professionelle Vorgehensweise wird dieses nur schwer möglich werden.

 

Der "Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall" bezeichnet den Tatbestand, wenn ein Arbeitnehmer sich durch einen Arzt attestieren lässt, krank bzw. arbeitsunfähig zu sein, ohne jedoch tatsächlich erkrankt zu sein und somit auch dem Arzt seine Erkrankung vortäuscht.

 

Denn ein sogenannter Krankenschein von einem Hausarzt bescheinigt noch lange nicht, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krank ist. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist eine soziale Errungenschaft unseres Sozialversicherungssystems und dient grundsätzlich dem Schutz eines Arbeitnehmers. Vielfältige Arbeitnehmerschutzgesetze verhindern ferner, Mitarbeiter aufgrund von wiederholten Krankmeldungen oder einem bloßen Verdacht auf Lohnfortzahlungsmissbrauch, zu kündigen.

 

Durch die Art des Missbrauchs entstehen Unternehmen sämtlicher Branchen jährlich immense vermeidbare Kosten. Jedoch liegt auch hier die Beweislast beim Arbeitgeber, der den Nachweis dafür erbringen muss, dass sich ein Arbeitnehmer genesungswidrig bzw. nicht krankheitskonform verhält.

Detektive liefern Beweise bei Lohnfortzahlungsbetrug

Dedektive liefern Beweise bei Lohnfortzahlungsbetrug durch vorgetäuschter Krankheit

Immer häufiger ermitteln erfahrene Wirtschaftsdetektive der Detektei A & A  DETEKTIVE - BOOKE in derartigen Fällen, ob die Vermutungen des Arbeitgebers tatsächlich zutreffen und beschaffen für Unternehmen aller Branchen gerichtsverwertbare Beweise, damit diese gezielt gegen sogenannte Blaumacher vorgehen können.

 

Die Detektive kennen die Tricks dieser Betrüger und sammeln durch zielgerichtete Beobachtungen und Ermittlungen die notwendigen Beweise, die dem Arbeitgeber fehlen.

Der fragliche Mitarbeiter wird zu diesem Zweck über einen gewissen Zeitraum unbemerkt beobachtet / beschattet (observiert), um dessen Tagesablauf und damit alle Aktivitäten vor dem zu überprüfenden Hintergrund festzustellen.

 

Speziell achten die Detektive darauf, ob diese Mitarbeiter Maßnahmen ergreifen, die einen Genesungsprozess hinauszögern könnten. Denn wer tatsächlich krank ist darf nichts unternehmen was den Genesungsprozess verlängert oder beeinträchtigt. 

 

Bestätigt sich der Verdacht, dass sich der betreffende Mitarbeiter genesungswidrig verhält, dokumentieren die Wirtschaftsdetektive der Detektei A & A DETEKTIVE - BOOKE die Handlungsabläufe in minutiös abgefassten, gerichtsverwertbaren Einsatzberichten.

 

Ergänzend dazu werden beweiskräftige Fotos bzw. Videosequenzen der Handlungsabläufe angefertigt.

 

Meistens erhält der Mitarbeiter darauf die Kündigung.

Detektive - vor Gericht Ihre anerkannten neutralen Zeugen

 

Die ermittelnden Detektive der Detektei A & A DETEKTIVE - BOOKE stehen Arbeitgebern selbstverständlich später auch bei Gerichtsprozessen als anerkannte, neutrale Zeugen zur Verfügung.

 

Häufig waren in der Vergangenheit die gesammelten Beweise der Detektive für den Arbeitnehmer jedoch so erdrückend, dass der gegnerischen Partei jede Grundlage für einen langwierigen Gerichtsprozess entzogen wurde.

 

In einer Vielzahl von Fällen zogen Arbeitnehmer es vor, während sie mit ihrem Fehlverhalten konfrontiert wurden, freiwillig und ohne Abfindung aus dem Unternehmen auszuscheiden. So konnte oftmals auf langwierige Gerichtsverfahren verzichtet werden.

 

Sollten die Detektive den Lohnfortzahlungsbetrug nachweisen, kann dem Mitarbeiter oftmals fristlos gekündigt werden. Außerdem kann der Mitarbeiter zum Schadenersatz gegenüber seinem Arbeitgeber nach § 19 ZPO (Zivilprozessordnung) verurteilt werden.

 

Diese Schadenersatzpflicht durch den Mitarbeiter bezieht sich u. a. auch auf die Detektivkosten, die seinem Arbeitgeber im Zusammenhang mit der Observation durch die Detektei entstanden sind. 

Unternehmen Sie etwas gegen Ihre schwarzen Schafe

Detektive führen Ermittlungen bei Vortäuschung von Krankheit durch

Es ist wichtig, dass Sie bei einem Verdacht schnell reagieren, sofern Sie den begründeten Verdacht oder Hinweise haben, dass ein krank geschriebener Mitarbeiter einer Nebentätigkeit nachgeht, während Sie ihm den Lohn oder das Gehalt weiter fortzahlen.

 

Lassen Sie sich nicht länger betrügen ! Sortieren Sie Ihre schwarzen Schafe aus. 

 

Wir helfen Ihnen - Informieren Sie sich gerne sofort !

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Hinweis:

Die vorgenannten Ausführungen stellen keine Rechtsberatung dar und dienen lediglich Ihrer Information. Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nicht übernommen. Zur Erörterung von juristischen Angelegenheiten setzen Sie sich bitte mit einem Rechtsanwalt in Verbindung.

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