Ist Ihr Unternehmen möglicherweise Opfer von Betriebsspionage oder Geheimnisverrat ?
Kaum ein Unternehmen rechnet damit, durch seine eigenen Mitarbeiter ausspioniert zu werden. Dies geschieht jedoch häufiger als allgemein angenommen.
Der Feind in der Belegschaft
Ein ausgeschiedener Mitarbeiter oder ein unzufriedener Arbeitnehmer, der vielleicht auch noch von der Konkurrenz ein verlockendes Angebot erhalten hat, vertrauliche Informationen mitzunehmen oder weiterzugeben, ist nicht selten Ursache dafür, dass plötzlich ein neuer Konkurrent am Markt auftritt und hier Kopien als eigene Produkte präsentiert.
Ebenso kann es vorkommen, dass ein Mitarbeiter sich selbstständig machen will und im Vorfeld Kundendaten, Konstruktionspläne oder Geschäftsgeheimnisse kopiert oder auf Speichermedien sichert und aus dem Unternehmen schleust.
Die Betriebsspionage (§ 17 Abs. 2 nr. 1 UWG) erfasst die Fälle, in denen ein Betriebsgeheimnis durch die Anwendung technischer Hilfsmittel erlangt wird, wie beispielsweise dem Einsatz von Abhörgeräten, Datenträgern wie CDs und USB-Sticks oder Computern.
Auch die Anfertigung von Fotokopien, Zeichnungen sowie das Entwenden von Dingen, die das Geheimnis verkörpern (z. B. Schriftstücke, Datenträger etc.) erfüllt den Tatbestand des § 17 Abs. 1 UWG.
Der Nachbau einer Maschine anhand ausspionierter Pläne oder die Weitergabe von Geschäftsgeheimnissen gegen Entgelt bezeichnet man in diesem Zusammenhang als Geheimnishehlerei. Dieser wird durch § 17 Abs. 2 Nr. 2 UWG geschützt.
Die Weitergabe von Vorlagen wie beispielsweise Modelle, Zeichnungen oder Rezepten etc., die einem anderen während der Geschäftsbeziehung anvertraut wurden, werden durch § 18 UWG gegen eine unbefugte Verwendung oder Mitteilung geschützt.
Ein Verstoß gegen die §§ 17 und 18 UWG kann sowohl zivilrechtlich als auch strafrechtlich verfolgt werden.
Die Detektei A & A DETEKTIVE - BOOKE stellt Ihnen zur Bekämpfung von Angriffen dieser oder ähnlicher Art gegen Ihr Unternehmen erfahrene Wirtschaftsdetektive zur Verfügung, um verdächtige Personen oder Mitarbeiter diskret und unauffällig auf Kontakte zu Konkurrenten zu überprüfen.
Brisante Studie:
Jeder zweite Fall von Wirtschaftskriminalität geht auf die Mitarbeiter zurück
Plötzlich blieben die Aufträge aus. Die Ausschreibungen, auch die von jahrelangen Kunden, gewann immer öfter ein Konkurrent. Die Chefs des Unternehmens, eines kleinen Mittelständlers aus der Bauzulieferindustrie, konnten es sich nicht erklären:
Wie sollte jemand ihr patentiertes Beschichtungsverfahren günstiger anbieten können ?
Als sie den Grund herausfanden waren sie entsetzt: Ein ehemaliger Mitarbeiter war zu eben jenem Konkurrenten gewechselt und hatte nicht nur die Rezepturen für die Spezialbeschichtung, sondern auch die Kundendatei mitgenommen.
Kein Einzelfall: Jede Minute wird ein deutsches Unternehmen mit mehr als neun Mitarbeitern Opfer von Wirtschaftskriminalität. Im Durchschnitt entsteht dabei jedesmal ein Schaden von 30.000 Euro. Der Gesamtschaden für die deutsche Wirtschaft beläuft sich auf jährlich 20 Milliarden Euro - das ist mehr als die Unternehmen 2011 an Körperschaftssteuer gezahlt haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Wirtschaftsberatungsgesellschaft KPMG, die am 27.11.2012 veröffentlicht wurde.
Befragt wurden 300 mittelständische und 32 der einhundert größten Unternehmen in Deutschland. Demnach wurde jedes vierte mittelständische Unternehmen in Deutschland in den vergangenen zwei Jahren Opfer von Wirtschaftskriminalität. Bei den Großunternehmen waren es sogar mehr als 50 Prozent.
In fast der Hälfte der Fälle kamen die Täter aus dem eigenen Unternehmen. Besonders bei den Mittelständlern fehle es an Problembewusstsein, sagt Frank Hülsberg, Partner im Bereich Forensik bei KPMG: " Hier herrscht eine gewisse Vertrauensseligkeit."
So würden vier von fünf Mittelständlern die Gefahr durch Wirtschaftskriminalität für das eigene Unternehmen als gering bis sehr gering einschätzen und ebenso viele ihre Schutzmechanismen für ausreichend halten. "Hier gibt es eine völlig falsche Risikowahrnehmung", sagt Hülsberg.
Oft würden simpelste Sicherheitsmaßnahmen unterlassen:
So sollte ein Computer, auf dem geheime Rezepturen gespeichert sind, weder einen DVD-Brenner noch einen USB-Anschluss haben. Auch hätten Mitarbeiter, die das Unternehmen längst verlassen haben, manchmal noch Zugriff auf die Systeme. Die Kontrollen seien oft unzureichend. Die Hälfte der Delikte werde nur zufällig entdeckt.
In großen Unternehmen liegt die interne Aufdeckungsquote mit 78 Prozent höher. Mit der Loyalität ist es aber auch hier nicht weit her: Der typische Täter sei oft lange im Unternehmen und zudem in der Hierarchie relativ weit oben, sagt Hülsberg: "Er kennt die Prozesse ganz genau und kann Kontrollmechanismen dadurch viel leichter umgehen."
(Quelle: Handelsblatt Nr. 231 vom 28.11.2012, Miriam Schöder, Düsseldorf)
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