Kennen Sie die Arbeitsstellen und Nebentätigkeiten Ihres Ex-Partners ?
Gerade bei Unterhaltszahlungen, sei es für den Ex-Partner oder die Ex-Partnerin oder für den Nachwuchs spielt das Thema Nebentätigkeiten eine zentrale Rolle. Zahlen Sie vielleicht Unterhalt und vermuten, das der oder die Unterhaltsberechtigte durch Nebentätigkeiten eigenes Einkommen verschweigt ?
Möglicherweise trifft aber auch der umgekehrte Fall zu, dass Sie grundsätzlich Anspruch auf Unterhaltszahlungen haben, diese jedoch nicht erhalten, weil Ihnen Ihr Ex-Partner irgendwelche Nebentätigkeiten verschweigt.
Sollten Sie in diesen oder ähnlichen Fällen Beweise benötigen, dann sollten Sie sich mit einem kompetenten Privatdetektiv unserer Detektei in Verbindung setzen. Gerne ermitteln wir durch Recherchen und Observationen die Nebentätigkeiten Ihres Ex-Partners oder Ex-Partnerin, die Ihnen bis heute nicht bekannt sind und liefern die Beweise, die Sie benötigen, um Ihren Anspruch bei Gericht durchsetzen zu können.
Zögern Sie nicht und lassen Sie sich jetzt gerne beraten, wie wir Ihnen helfen können
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