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Scheidungsangelegenheiten

Detektive beobachten und ermitteln bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten

Prvatdetektive ermitteln bei Scheidungen und Trennungen des Partners

Ein wachsendes Aufgabenfeld der Detektei BOOKE DETEKTIVE betrifft die Bereiche Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten.

 

Bereits im Vorfeld einer Trennung bzw. Scheidung können durch gezielte Beobachtungen / Beschattungen (Observationen) oder verdeckte Ermittlungen des Partners durch unsere qualifizierten Privatdetektive Verdachtsmomente bestätigt oder widerlegt werden.

 

Eine Entscheidung für eine Trennung oder Scheidung ist überwiegend auch von den Ermittlungsergebnissen der Detektive abhängig, die endlich Licht in "Ihre" Angelegenheit bringen.

Scheiden tut weh

Auch wenn Sie bereits den Entschluss gefasst haben, sich zu trennen oder scheiden zu lassen sind die Privatdetektive unserer Detektei Ihre kompetenten Partner beispielsweise auch dann, wenn bei Trennung und Scheidung Vermögenswerte geregelt werden müssen.

 

Gerade hier sind finanzielle Auseinandersetzungen oft unausweichlich. Häufig versucht ein Ehepartner im Vorfeld gemeinsame Haushalts- und wertvolle Gegenstände in einer sogenannten Nacht- und Nebelaktion beiseite zu schaffen, um sie dem Partner vorzuenthalten.

 

Dabei könnten Ihnen erfahrene Privatdetektive unserer Detektei durch Ermittlungen und gezielte Beobachtungen wertvolle Hilfe leisten.

Auch beim Thema Trennungsunterhalt, dem Unterhaltsanspruch während der Trennungsphase bis zur Rechtskraft des Scheidungsurteils, hat der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen einen Unterhaltsanspruch gegenüber seinem Ehepartner, sofern er / sie bedürftig ist.

 

Zur Festsetzung der Bemessungsgröße ist der Ex-Partner / die Ex-Partnerin verpflichtet, sämtliches eigenes Einkommen offen zu legen. Aber gerade hier versuchen Ex-Partner / Ex-Partnerinnen sehr oft eigenes Einkommen zu verschweigen.

Ermittlungen bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten

Wer während der Ehezeit sein Vermögen durch gemeinsame Anschaffungen z. B. von Immobilien vermehren konnte steht bei der Scheidung vor der Frage, wie dieses nunmehr aufgeteilt wird.

 

Hierbei kommt es häufig zum Streit. Insbesondere dann, wenn bei der Heirat kein Ehevertrag geschlossen bzw. Gütertrennung vereinbart wurde, erfolgt die Aufteilung gemäß dem sogenannten Zugewinnausgleich.

 

Dabei werden die ermittelten Anfangsvermögen beider Partner vom gemeinsamen Endvermögen abgezogen. Die Differenz ist der Zugewinnausgleich.

 

Durch den Vergleich der Anfangsvermögen mit dem gemeinsamen Endvermögen lässt sich ermitteln. Ob überhaupt ein Gewinn erwirtschaftet wurde. Nicht selten versucht ein Partner gemeinsam erwirtschaftetes Vermögen heimlich beiseite zu schaffen.

 

Um dieses zu beweisen, können Ihnen die Privatdetektive der Detektei BOOKE DETEKTIVE durch Überwachungen, Ermittlungen und Beobachtungen hilfreich beiseite stehen.

Trennungsunterhalt 

Eine Voraussetzung für Trennungsunterhalt ist, dass jeder Ehegatte tatsächlich räumlich getrennt von seinem Ehegatten lebt. Dieses kann durch den Auszug aus der gemeinsamen Wohnung erfolgen oder durch getrennte Lebensführung in der ehelichen Wohnung.

 

Jeder Ehegatte muss für sich alleine sorgen, wie z. B. Wäsche waschen, kochen, einkaufen etc., sozusagen den Alltag führen, getrennt von Tisch und Bett. Eine weitere Voraussetzung ist der feste Entschluss, auf Dauer nicht mehr zusammenleben zu wollen und eine Scheidung zu beabsichtigen sowie die Bedürftigkeit des Ehegatten, der Trennungsunterhalt für sich beansprucht.

 

Dieser richtet sich im allgemeinen nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen während er Ehe.

 

Prinzipiell sollte während des Trennungszeitraumes ein ähnlicher Lebensstandard für beide Ehegatten erhalten werden.

 

Sollte der Nachweis erbracht werden können, dass der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch Nebentätigkeiten, die er gegenüber dem Unterhaltsverpflichtenden verschweigt, mittlerweile selbst genug verdienen könnte ein Trennungsunterhaltsanspruch gegenüber dem Partner oder Partnerin komplett verfallen. 

 

Sollte ein Ehegatte bereits wieder mit einem neuen Partner -auf Dauer ausgerichtet- "eheähnlich" zusammenleben, muss sich dieser dadurch im allgemeinen eine Vorteil daraus anrechnen lassen.

 

Da dieses Thema von dem betreffenden Ehegatten auch sehr oft verschwiegen wird, sind die erfahrenen Privatdetektive der Detektei BOOKE DETEKTIVE auch bei diesem Thema Ihr kompetenter Ansprechpartner.

 

Professionelle Privatdetektive ermitteln beim Nachweis eines eheähnlichen Zusammenlebens mit einem neuen Partner oder einer neuen Partnerin. Die Privatdetektive beobachten, ermitteln und kennen alle Tricks mit denen Ehegatten versuchen, ihren Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin gerade bei diesem Thema über den Tisch zu ziehen.

 

Haben auch Sie Probleme beim Thema Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten und benötigen Sie stichfeste Beweise, weil Ihnen ihr Partner etwas verschweigt ?

 

Dann rufen Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich an und lassen Sie sich von erfahrenen Privatdetektiven unverbindlich beraten, was diese für Sie tun können, damit Sie zu Ihrem Recht gelangen.

BOOKE DETEKTIVE - Ihre kompetenten Partner bei Trennungs- und Scheidungsangelegenheiten

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