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Außendienstüberprüfungen

Verhält sich Ihr Mitarbeiter im Firmeninteresse ?

  • Sind Sie sich sicher, dass Ihre Außendienstmitarbeiter wirklich im Firmeninteresse unterwegs sind ?
  • Vermuten Sie, dass Ihre Außendienstmitarbeiter Arbeitsstunden oder Kilometergeld geltend machen, ohne dafür die Leistung erbracht zu haben ?
  • Gibt es Beschwerden von langjährigen Kunden, die mit dem Service nicht mehr zufrieden sind ?
  • Gehen die Umsatzzahlen bei gleichbleibenden Reisekosten ohne erkennbare Gründe zurück ?

Kontrolle des Außendienstes - Wissen Sie wann Ihr Außendienstmitarbeiter seine Tätigkeiten aufnimmt ?

Detektive beobachten Mitarbeiter im Aussendienst

Wenn nicht, dann sollten Sie schnellstens die Tätigkeiten Ihrer Außendienstmitarbeiter kontrollieren lassen. Denn die Erfahrungen der Detektei BOOKE DETEKTIVE haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass gerade in diesem Bereich manipuliert wird.

 

Diese Betrügereien reichen von Freizeitbeschäftigungen während der Arbeitszeit, über überhöhte Spesenabrechnungen, bis hin zu falschen Zeitangaben hinsichtlich der getätigten Arbeitszeiten.

 

Immer häufiger stellen die Detektive unserer Detektei bei ihren Observationen und Ermittlungen fest, dass Außendienstmitarbeiter "nebenbei" auch als (freie) Mitarbeiter für Konkurrenzunternehmen oder branchenähnlichen Unternehmen tätig sind. 

Bezahlen Sie die Freizeit Ihrer Mitarbeiter während der Arbeitszeit, ohne es zu merken ?

Ermittler beobachten Aussendienstler

Mitunter verbringen Mitarbeiter ihre Arbeitszeit im eigenen Garten, auf dem Balkon oder beispielsweise auf dem Golf- oder Tennisplatz. Fehlverhalten wie diese stellen die Detektive unserer Detektei immer häufiger bei Außendienstmitarbeitern aller Branchen fest.

 

Wird von einem Außendienstmitarbeiter nicht die Leistung erbracht, die er im Nachhinein abzurechnen versucht, kann dieses eine fristlose Kündigung nach sich ziehen. Durch manipulierte Reiseberichte und Spesenabrechnungen entstehen Unternehmen jährlich immense Kosten und Umsatzverluste.

Ist die Reisekostenabrechnung tatsächlich korrekt ?

Werden die Reisekosten korrekt abgerechnet ?

Lassen Sie sich nicht länger an der Nase herumführen. Selbst wenn Sie es wissen, dass Ihr Außendienstmitarbeiter Abrechnungs- oder Spesenbetrug begeht benötigen Sie stichfeste Beweise durch neutrale Zeugen.

 

Erfahrene Detektive der Detektei  BOOKE DETEKTIVE können Ihnen diese Beweise liefern. Die Detektive observieren Ihren Außendienstmitarbeiter entsprechend den gesetzlichen Vorschriften diskret im Rahmen eines jeweils festgelegten Umfangs und teilen Ihnen die festgestellten Aktivitäten mit.

 

Im Rahmen dieser Außendienstkontrolle durch die Detektive wird die Zeit des Arbeitsbeginns Ihres Außendienstmitarbeiters ebenso dokumentiert wie die zurückgelegten Fahrstrecken, die Kundenkontakte, die dortige Aufenthaltsdauer und das Ende der Arbeitszeit.

 

Sofern Ihrerseits spezielle Vorgaben zur Dokumentation an einen Außendienstmitarbeiter gestellt sind haben Sie durch diese Kontrollmaßnahmen die Möglichkeit, Differenzen bei eingereichten Spesen- und Stundenübersichten zu vergleichen und können Abweichungen unmittelbar feststellen.

 

Erfahrene Detektive der Detektei BOOKE DETEKTIVE erstellen durch minutiöse Einsatzberichte, sowie Fotoaufnahmen oder Videosequenzen der Handlungsabläufe, gerichtsverwertbare Beweise und stehen Ihnen später jederzeit als anerkannte neutrale Zeugen bei Gericht zur Verfügung.

 

In vielen Fällen waren die durch die Detektive erbrachten Beweise für den Mitarbeiter so erdrückend, dass bereits im Vorfeld eine Einigung zwischen Arbeitgeber und dem Mitarbeiter -ohne Abfindungsanspruch- erzielt werden konnte.

 

Oftmals konnten so langwierige Gerichtsverfahren durch die lückenlose Beweisführung gänzlich vermieden werden.

 

Holen Sie sich die Detektivkosten zurück

Auch bei Überprüfungen von Außendienstmitarbeitern haben Sie die Möglichkeit, sich die Detektivkosten vom Arbeitnehmer zurückzuholen.

 

Die Kosten für die Detektiveinsätze sind gemäß der Rechtsprechung sehr häufig nach § 91 ZPO (Zivilprozessordnung) durch den Arbeitnehmer zu erstatten.

 

Siehe dazu beispielsweise folgende Urteile: LAG Schleswig Holstein, Kiel AZ 2 Sa 150/02; OLG Bremen, 2 U 115/05; ArbG Kassel 4 Ca 255/84; OLG München, 11 W 1592/93; OLG Hamm, 23 W 92/92 und BAG, 8 AZR 5/97.

Weitere Urteile zur Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten finden Sie unter folgendem Link: Gerichtsurteile 

Setzen Sie Ihren Verdächtigungen endlich ein Ende - Wir beraten Sie gerne was wir für Sie tun können. 

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